Nabisy-Nachweise für Biogasanlagen-Betreiber
Nabisy Software ist ein unabhängiger Drittanbieter, der mit dem Nabisy der BLE arbeitet. Wir sind nicht die BLE und betreiben kein offizielles Portal.
Als Betreiber einer Biogasanlage wissen Sie: Die Nabisy-Dokumentation frisst Zeit, die Sie für den Anlagenbetrieb brauchen. Nabisy Software automatisiert den gesamten Prozess – von der Lieferschein-Digitalisierung bis zur Massenbilanzierung.
Die täglichen Herausforderungen von Anlagenbetreibern
Biogasanlagen-Betreiber mit 5–25 Lieferanten verlieren durchschnittlich 40–60 Stunden pro Jahr mit manueller Nabisy-Dokumentation. Hier sind die häufigsten Probleme:
Lieferscheine per Post
20+ Lieferanten schicken Wiegescheine per Post oder als unsortierte E-Mail-Anhänge. Das Sortieren allein kostet Stunden.
Fehlerhafte Massenbilanz
Manuelle Eingaben in Excel-Tabellen führen zu Zahlendrehern und Doppeleinträgen. Wenn die Bilanz nicht aufgeht, beginnt die stundenlange Fehlersuche.
Audit-Stress
Kurz vor dem TÜV- oder DEKRA-Termin werden Lieferscheine aus drei Jahren zusammengesucht. Audit-Vorbereitung dauert 20–30 Stunden in zwei Wochen.
Kein Überblick
Ohne zentrales System gibt es keinen aktuellen Stand der Massenbilanz. Probleme werden erst beim Audit – nicht davor – erkannt.
EEG-Zahlungsrisiko
Eine Beanstandung bei der Kontrolle durch die Zertifizierungsstelle kann die EEG-Vergütung verzögern. Bei einer monatlichen Vergütung von beispielsweise 30.000 EUR ist das ein ernstes Liquiditätsrisiko.
RED-II-Anforderungen
Die RED-II-Richtlinie stellt detaillierte Anforderungen an Trockensubstanzgehalt, Lieferantendaten und Energieeffizienz. Ohne Software ist das kaum fehlerfrei umsetzbar.
Wie Nabisy Software Ihren Prozess vereinfacht
Statt chaotischer Excel-Listen und manueller Dateneingabe führt Nabisy Software Betreiber durch einen strukturierten, automatisierten Workflow:
Lieferanten aktivieren
Ihre Landwirte erhalten Zugang zum Self-Service-Portal und laden Wiegescheine direkt hoch – von unterwegs mit dem Smartphone. Die Lieferscheine kommen digital bei Ihnen an.
Automatische OCR-Erkennung
Nabisy Software liest alle relevanten Werte aus den Wiegescheinen: Lieferant, Datum, Menge, Biomasse-Typ und Trockensubstanzgehalt.
Echtzeit-Massenbilanzierung
Das System berechnet die Massenbilanz kontinuierlich. Wenn Input und Output mehr als 5 % abweichen, erhalten Sie sofort eine Warnung – und können reagieren, bevor der Auditor fragt.
Daten für das Nabisy vorbereiten
Die Daten liegen für die Ausstellung des Nachweises im Nabisy der BLE strukturiert vor und lassen sich per CSV-Export ausgeben.
Was Nabisy Software für Betreiber bedeutet
Werte aus den Wiegescheinen werden automatisch ausgelesen
Alle Dokumente digital archiviert und jederzeit abrufbar
Massenbilanz und Nachweise an einem Ort, laufend fortgeschrieben
Massenbilanzierung per Software: worauf Betreiber achten
Maßstab ist die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Für gasförmige Biomasse-Brennstoffe gilt sie in Anlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung ab 2 Megawatt (§ 1 Nr. 3 BioSt-NachV). Grundlagen und Berechnung erklärt unser Ratgeber Massenbilanzierung für Biogasanlagen.
Welche Angaben die Massenbilanz tragen muss
Die Herkunft der Biomasse ist über Massenbilanzsysteme lückenlos nachzuweisen; Anlagenbetreiber machen die Angaben über die gesamte Herstellungs- und Lieferkette wahrheitsgemäß (§ 12 Abs. 1 BioSt-NachV). Dem Gemisch bleiben Nachhaltigkeitseigenschaften, Angaben zur Treibhausgaseinsparung und der Umfang jeder Lieferung zugeordnet, und entnommene und zugefügte Mengen müssen sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums ausgleichen (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 und 4).
Lieferkette: jeder Lieferant im Massenbilanzsystem
Die Herkunft ist über die gesamte Herstellungs- und Lieferkette in Massenbilanzsystemen nachzuweisen (§ 12 Abs. 1 BioSt-NachV); der letzte Lieferant bestätigt das im Nachhaltigkeitsnachweis (§ 13 Abs. 3, § 14 Abs. 1 Nr. 10). Wie Daten für die Datenbank der BLE vorbereitet werden, zeigt Nabisy-Schnittstelle und CSV-Export; was ein Nachweis enthalten muss, erklärt EEG-Nachweis und Nachhaltigkeitsnachweis.
Was Nabisy Software dabei übernimmt
Nabisy Software erfasst Wiegescheine und Lieferscheine per OCR, bindet Lieferanten über ein Portal ein, führt die Mengen in einer Massenbilanz zusammen und warnt bei Abweichungen. Die Richtigkeit der Angaben in den Nachhaltigkeitsnachweisen kontrollieren die anerkannten Zertifizierungsstellen (§ 14 Abs. 4 BioSt-NachV) – die Software hält die Daten dafür geordnet bereit.
Häufige Fragen von Anlagenbetreibern
Ist Nabisy Software auch für kleine Anlagen (unter 500 kW) geeignet?
Ja. Nabisy Software ist für alle EEG-vergüteten Biogasanlagen ausgelegt, unabhängig von der Anlagengröße. Gerade kleine Anlagen mit 3–10 Lieferanten profitieren besonders, weil der manuelle Aufwand prozentual am höchsten ist.
Was passiert mit meinen bestehenden Excel-Listen?
Sie können bestehende Excel-Daten als CSV-Import einlesen. Nabisy Software übernimmt die Historien-Daten und führt sie in der automatisierten Massenbilanzierung weiter. Kein Datenverlust, nahtloser Übergang.
Wie schnell ist der Einstieg?
Das Onboarding umfasst das Einrichten der Anlage, das Importieren der Lieferanten und das Hochladen der ersten Lieferscheine. Wir begleiten Sie persönlich in den ersten Wochen.
Unterstützt das System alle gängigen Lieferschein-Formate?
Die OCR-Engine ist auf über 100 reale Lieferschein-Formate aus dem deutschen Biogas-Markt trainiert. Unbekannte Formate können manuell korrigiert werden. Korrekturen fließen automatisch ins Trainings-System ein.
Wie sicher sind meine Betriebsdaten?
Alle Daten werden verschlüsselt auf Servern in Deutschland gespeichert. Nabisy Software gibt keine Daten an Dritte weiter. Sie können Ihre Daten jederzeit exportieren oder löschen lassen.
Worauf achte ich beim Nachhaltigkeitsnachweis für meinen Biogas-Strom?
Wer Biogas selbst verstromt, ist letzte Schnittstelle (§ 2 Abs. 21 Nr. 1 BioSt-NachV) und stellt den Nachhaltigkeitsnachweis für den erzeugten Strom selbst aus – nach § 11 nur mit einem gültigen, anerkannten Zertifikat. Welche Nachweise anerkannt sind, regelt § 10. Von vorgelagerten Lieferanten erhalten Sie dafür Zertifikatskopien und Bestätigungen (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2). Prüfen Sie, ob alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 1 enthalten sind – unter anderem ausstellende Schnittstelle, Ausstellungsdatum, einmalige Nachweisnummer, Zertifizierungssystem, Menge und Art des Brennstoffs, Art der Biomasse und das Land, in dem sie angebaut wurde oder angefallen ist, sowie die Bestätigungen zu Nachhaltigkeit, Energiegehalt und Treibhausgasemissionen. Fehlt eine dieser Angaben oder ist eine Angabe unrichtig, ist der Nachweis unwirksam (§ 19 Abs. 1). Fehlt nur der Vergleichswert für Ihre Verwendung oder ist Ihr Staat bzw. Ihre Region nicht angegeben, müssen Sie gegenüber dem Netzbetreiber selbst nachweisen, dass die Mindest-Treibhausgaseinsparung erreicht wird (§ 15).
Worauf sollte ich bei einer Massenbilanz-Software für die Biogasanlage achten?
Als Anlagenbetreiber müssen Sie die Angaben über die gesamte Herstellungs- und Lieferkette wahrheitsgemäß in Massenbilanzsystemen machen (§ 12 Abs. 1 BioSt-NachV). Die Mindestanforderungen an das Massenbilanzsystem selbst richten sich an Schnittstellen und Lieferanten (§ 12 Abs. 2) – wer selbst verstromt, ist als letzte Schnittstelle also mit gemeint: Dem Gemisch bleiben Nachhaltigkeitseigenschaften, Angaben zur Treibhausgaseinsparung und Umfang jeder Lieferung zugeordnet, und die Summe der entnommenen Lieferungen muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums dieselben Nachhaltigkeitseigenschaften in denselben Mengen haben wie die Summe der zugefügten. Eine Software sollte diese Angaben je Lieferung festhalten und nachvollziehbar zusammenführen. Die Richtigkeit der Angaben in den Nachhaltigkeitsnachweisen kontrollieren die anerkannten Zertifizierungsstellen (§ 14 Abs. 4) – das übernimmt keine Software.
Wie wird Biomethan vom Lieferanten bis zur Anlage nachgewiesen?
Biomethan ist ein gasförmiger Biomasse-Brennstoff im Sinne von § 2 Abs. 13 BioSt-NachV. Die Herkunft ist über die gesamte Herstellungs- und Lieferkette in Massenbilanzsystemen nachzuweisen (§ 12 Abs. 1). Jeder Nachhaltigkeitsnachweis muss die Bestätigung des letzten Lieferanten nach § 13 Abs. 3 enthalten (§ 14 Abs. 1 Nr. 10); fehlt sie, ist der Nachweis unwirksam (§ 19 Abs. 1 Nr. 1). Wie die Lieferkette über das Gasnetz im Einzelnen belegt wird, klären Sie mit Ihrem Zertifizierungssystem; zuständige Behörde ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (§ 50).